HOMOLOGATION – ANERKENNUNG
Internationale Scheidungsurteile, Änderung von Namen, Zivilstand, Adoption, etc. vor dem Oberstem Gerichtshof und Notaren in Brasilien:
Was bedeutet “Homologation”?
Es bedeutet, dass ein lokales Gericht das Gerichtsurteil eines anderen Landes anerkennt und es in seinen Rechtswirkungen einem inländischen Urteil gleichstellt.
SCHEIDUNGSANERKENNUNG – HOMOLOGATION
Viele im Ausland lebende Brasilianer wissen nicht, dass ihre im Ausland geschlossene Ehe in Brasilien gültig ist, auch wenn sie nicht beim brasilianischen Konsulat und / oder in Brasilien registriert worden ist. Sie wissen nicht, dass eine Scheidung von brasilianischen Staatsbürgern durch den Obersten Gerichtshof (STJ) homologiert werden muss.
Peters Advogados Associados bietet Rechtsberatung
in allen Phasen des Homologationsprozesses an
Wir begleiten Sie von der Bereitstellung der brasilianischen und ausländischen Dokumente bis zur Endphase, nach der Homologation durch den Obersten Gerichtshof (STJ) und der Eintragung der Verfügung bei Notaren sowie im Zivilstandsregister:
- Vorbereitung von brasilianischen und ausländischen Dokumenten
- Vorbereitung der Vollmachten und Erklärungen der erforderlichen Genehmigungen
- Erforderliche Legalisierung / Anerkennung im Ausland
- Notare / Notariate
- Öffentliche Ämter
- Schweizerische Staatskanzleien und Brasilianische Kanzleien/Konsulate
- Übersetzung von Dokumenten durch einen vereidigten Übersetzer in Brasilien
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Wir haben Kontakt Übersetzern in verschiedenen Bundesstaaten von Brasilien, die Dokumente für den internationalen Gebrauch in die verschiedensten Sprachen übersetzen.
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- Verschiedenste Eingaben beim Obersten Gerichtshof / STJ
- Verfahrensbegleitung und Informationen an die relevanten Parteien
- Nach Abschluss des STJ-Verfahren wird dieses zur Registrierung der genehmigten Entscheidung an das Standesamt geschickt
- Zustellung der eingetragenen Urkunde (Geburt, Heirat/Scheidung, Adoption usw.) an die relevanten Stellen
HOMOLOGATION EINER EINVERNEHMLICHEN SCHEIDUNG
Einfache oder einvernehmliche Scheidungen bestehen ausschließlich in der Auflösung der Ehe und sind so nur möglich wenn sie keine weiteren Angelegenheiten wie die Regelung der gemeinsamen Nutzung von Eigentum, das Sorgerecht für Kinder oder Unterhaltsverpflichtungen beinhalten. In diesem Fall ist es nicht notwendig, die ausländische Entscheidung beim Gericht (STJ) in Brasilien zu genehmigen, sondern es kann die Eintragung der Scheidung direkt beim Zivilstandsamt in Brasilien beantragt worden.
- Wir sind auf alle Verfahren spezialisiert welche für die Registrierung von einfachen oder einvernehmlichen Scheidungen ohne gerichtliche Zulassung in allen Zivilstandsämtern in Brasilien erforderlich sind.
HEIRAT UND SCHEIDUNG VON BRASILIANERN IM AUSLAND
Es ist notwendig, dass die brasilianische Partei nach der Eheschließung im Ausland die Ehe beim brasilianischen Konsulat registriert. Dann muss diese Verfügung beim Zivilstandsamt der Stadt, in der der brasilianische Partner seinen/ihren Wohnsitz in Brasilien hat, persönlich oder durch einen registrierten Anwalt hinterlegt werden. Oder, wenn er/sie keinen Wohnsitz in Brasilien hat, muss sie beim Zivilstandsamt in Brasília hinterlegt werden.
Im Falle einer Scheidung muss sie beim STJ zugelassen und bei demselben Notariat registriert werden, in dem die Transkription der Ehe vorgenommen wurde. Die Bestätigung der Scheidung ist erst dann rechtskräftig wenn sie in der Heiratsurkunde schriftlich festgehalten ist.
DIE BEDEUTUNG DER REGISTRIERUNG DER EHE UND
DIE ANERKENNUNG DER SCHEIDUNG
Die Bedeutung der offiziellen Anerkennung (Homologation) der Heirat und des Scheidungsurteil hängt direkt mit Eigentumsfragen zusammen: Bestehen von Schulden, Teilung von Vermögen durch Tod, Erbschaft, Scheidung usw.
Im Falle:
Wenn ein Brasilianer oder Brasilianer ein Erbe oder ein Vermächtnis (durch Testament) erhält, muss er seinen Familienstand nachweisen, um das Erbe oder das Erbe zu beantragen. Dieser Nachweis muss durch die Registrierung der Ehe oder die Homologation der Scheidung in Brasilien erbracht werden.
von Scheidung, Erbschaft und Vermögensteilung:
Wenn der Ehepartner geschieden wurde und dies in Brasilien nicht rechtmässig registriert wurde, gilt er nach brasilianischem Recht als verheiratet, was zu grossen Überraschungen in der Erbfolge oder bei Legaten führen kann.
Wenn der Ehepartner – der über Vermögen in Brasilien verfügt – stirbt und zuvor eine im Ausland (in Brasilien) erfolgte Scheidung nicht ratifizierte wurde, hat der ehemalige Ehepartner, je nach gewähltem Güterstand, das Recht auf einen großen Teil der Erbschaft und des Vermögens, da er nach dem geltenden brasilianischen Recht von 2018 als Erbe angesehen wird.
eines Kaufs oder Verkaufs einer Immobilie in Brasilien durch den brasilianischen Ehepartner muss zum Zeitpunkt der Registrierung im Grundbuch das homologierte Scheidungsurteil oder die eingetragene Heiratsurkunde vorgelegt werden.
SCHEIDUNG UND BEREINIGUNG VON OFFIZIELLEN DOKUMENTEN
Erst nach diesen Verfahren kann der Brasilianer seinen Namen und Familienstand regeln und die brasilianischen Dokumente wie Wählerregistrierung, CPF, Reisepass usw. aktualisieren oder erneuern lassen.
Für den Fall, dass der brasilianische Ehepartner erneut heiratet und die frühere Ehescheidung nicht ratifiziert wurde, wird es nicht möglich sein, einen Reisepass mit dem Namen, der durch die derzeitige Ehe geändert wurde, auszustellen. Dazu muss das Scheidungsurteil der früheren Ehe und die aktuelle Heiratsurkunde eingereicht werden.
ERNEUTE EHE UND DEREN RECHTLICHE KONSEQUENZEN
Es sei darauf hingewiesen, dass der brasilianische Ehepartner, der im Ausland geheiratet hat, vor den brasilianischen Behörden nicht erklären darf, dass er oder sie unverheiratet ist, nur weil er/sie die Ehe in Brasilien nicht registriert hat. Das brasilianische Strafgesetzbuch besagt, dass die Unterlassung oder Abgabe einer falschen Aussage in einem öffentlichen Dokument den Tatbestand einer Urkundenfälschung darstellt und mit einer Strafe von 1 bis 5 Jahren Haft und einer Geldstrafe belegt werden kann.
Bei fehlender Registrierung in Brasilien der Scheidung und/oder der Eheschliessung mit einer/m Brasilianischen Partner/in können schwerwiegende rechtliche Konsequenzen für beide Parteien entstehen. Es kann dann zum Tatbestand der Bigamie führen, was einen Straftatbestand sowohl in Brasilien wie auch in der Schweiz darstellt.
DIE WICHTIGKEIT EINER KOMPETENTEN RECHTSVERTRETUNG
IM ENTSPRECHENDEN LAND
Für die Homologation der Scheidung muss der geschiedene brasilianische Ehepartner einen Anwalt (oder ggf. einen Pflichtverteidiger der Union) ernennen der in Brasilien qualifiziert ist solche Homologationen durchzuführen oder auch einen Anwalt mit Wohnsitz in Europa, der im Brasilianischen Anwaltskammer – (OAB) registriert ist und die nötige Kompetenz betreffend der Registrierung von ausländischen Scheidungsurteile hat.
Normalerweise glaubt der brasilianische Ehepartner, dass die Dienste eines Anwalts in Brasilien preisgünstiger sind als diejenigen eines Brasilianischen Anwalts im Ausland, der auf internationale Homologationen spezialisiert ist. Unsere Erfahrung zeigt, dass dies in einigen Fällen ein Trugschluss ist, denn nur wenige Anwälte in Brasilien verfügen über das nötige Wissen und Erfahrung mit internationalen Homologationen.
Wenn ein Rechtsanwalt nicht auf Homologationen spezialisiert ist, wird er den Prozess nicht beschleunigen. Es braucht Erfahrung um zu wissen welche Dokumente für den Prozess der Homologation wichtig sich und wie der Antrag gestellt werden muss, dass er innerhalb nützlicher Frist auch durch die Gerichte abgewickelt wird. Wenn eine Homologation schlecht angegangen wird, kann es mitunter Jahre dauern bis er abgeschlossen ist. Es können für den Brasilianischen Ehepartner Probleme in verschiedenster Hinsicht auftreten (erneute Eheschliessung, Eintragung von Kindern, Erbe etc.).
Brasilianische Ehepartner kommen oft nach Monaten und Jahren des Wartens zu uns, um die Homologationen ausländischer Urteile abzuschließen, weil der Anwalt in Brasilien den Prozess aus Mangel an Erfahrung nicht abschliessen konnte. Dies führt zu erheblichen Mehrkosten und Verzögerungen im Prozess. Es ist schwieriger, einen schlecht gestarteten Prozess zu korrigieren, als einen Prozess von Anfang an richtig zu etablieren.
HEIRAT UND SCHEIDUNG VON BRASILIANERN IM AUSLAND
Es ist notwendig, dass die brasilianische Partei nach der Eheschließung im Ausland die Ehe beim brasilianischen Konsulat registrieren lässt. Dann muss diese Verfügung beim Zivilstandsamt der Stadt, in welcher der der brasilianische Partner seinen/ihren Wohnsitz in Brasilien hat, persönlich oder durch einen registrierten Anwalt hinterlegt werden. Oder, wenn er/sie keinen Wohnsitz in Brasilien hat, muss die Verfügung beim Zivilstandsamt in Brasília hinterlegt werden.
Im Falle einer Scheidung muss die Vergügung beim STJ zugelassen und bei demselben Notariat registriert werden, in dem die Ehe registriert wurde. Die Bestätigung der Scheidung ist erst dann rechtskräftig wenn sie in der Heiratsurkunde schriftlich festgehalten ist.
SCHEIDUNG UND BEREINIGUNG VON OFFIZIELLEN DOKUMENTEN
Erst nach diesen Verfahren kann der Brasilianer seinen Namen und Familienstand regeln und die brasilianischen Dokumente wie Wählerregistrierung, CPF, Reisepass usw. aktualisieren oder erneuern lassen.
Falls der brasilianische Ehepartner erneut heiratet ohne dass die frühere Ehescheidung ratifiziert wurde, wird es nicht möglich sein, einen Reisepass mit dem Namen, der durch die derzeitige Ehe geändert wurde, auszustellen. Dazu müssen das Scheidungsurteil der früheren Ehe und die aktuelle Heiratsurkunde eingereicht werden.
ERNEUTE EHE UND DEREN RECHTLICHE KONSEQUENZEN
Es sei darauf hingewiesen, dass der brasilianische Ehepartner, der im Ausland geheiratet hat, vor den brasilianischen Behörden nicht erklären darf, dass er oder sie unverheiratet ist, nur weil er/sie die Ehe in Brasilien nicht registrieren liess. Das brasilianische Strafgesetzbuch besagt, dass die Unterlassung oder Abgabe einer falschen Aussage in einem öffentlichen Dokument den Tatbestand einer Urkundenfälschung darstellt und mit einer Strafe von 1 bis 5 Jahren Haft und einer Geldstrafe belegt werden kann.
DIE BEDEUTUNG DER REGISTRIERUNG DER EHE UND
DIE ANERKENNUNG DER SCHEIDUNG
Die Bedeutung der offiziellen Anerkennung (Homologation) der Heirat und des Scheidungsurteil hängt direkt mit Eigentumsfragen zusammen: Bestehen von Schulden, Teilung von Vermögen durch Tod, Erbschaft, Scheidung usw.
Im Falle:
Wenn ein Brasilianer/in eine Erbschaft macht oder ein Vermächtnis (durch Testament) erhält, muss er seinen Familienstand nachweisen, um das Erbe oder das Erbe zu beantragen. Dieser Nachweis muss durch die Registrierung der Ehe oder die Homologation der Scheidung in Brasilien erbracht werden.
von Scheidung, Erbschaft und Vermögensteilung:
Wenn der Ehepartner geschieden wurde und dies in Brasilien nicht rechtmässig registriert wurde, gilt er nach brasilianischem Recht als verheiratet, was zu grossen Überraschungen in der Erbfolge oder bei Legaten führen kann.
Wenn der Ehepartner – der über Vermögen in Brasilien verfügt – stirbt und eine im Ausland erfolgte Scheidung in Brasilien nicht ratifizierte worden ist, hat der ehemalige Ehepartner, je nach gewähltem Güterstand, das Recht auf einen großen Teil der Erbschaft und des Vermögens, da er nach dem geltenden brasilianischen Recht von 2018 als Erbe angesehen wird.
eines Kaufs oder Verkaufs einer Immobilie in Brasilien durch den brasilianischen Ehepartner muss zum Zeitpunkt der Registrierung im Grundbuch das homologierte Scheidungsurteil oder die eingetragene Heiratsurkunde vorgelegt werden.
DIE WICHTIGKEIT EINER KOMPETENTEN RECHTSVERTRETUNG
IM ENTSPRECHENDEN LAND
Für die Homologation der Scheidung muss der geschiedene brasilianische Ehepartner einen Anwalt (oder ggf. einen Pflichtverteidiger der Union) ernennen der in Brasilien qualifiziert ist solche Homologationen durchzuführen oder auch einen Anwalt mit Wohnsitz in Europa, der bei der Brasilianischen Anwaltskammer – (OAB) registriert ist und die nötige Kompetenz betreffend der Registrierung von ausländischen Scheidungsurteile hat.
Normalerweise glaubt der brasilianische Ehepartner, dass die Dienste eines Anwalts in Brasilien preisgünstiger sind als diejenigen eines brasilianischen Anwalts im Ausland, der auf internationale Homologationen spezialisiert ist. Unsere Erfahrung zeigt, dass dies in einigen Fällen ein Trugschluss ist, denn nur wenige Anwälte in Brasilien verfügen über das nötige Wissen und Erfahrung mit internationalen Homologationen.
Wenn ein Rechtsanwalt nicht auf Homologationen spezialisiert ist, wird er den Prozess nicht beschleunigen. Es braucht Erfahrung um zu wissen welche Dokumente für den Prozess der Homologation wichtig sich und wie der Antrag gestellt werden muss, damit er innert nützlicher Frist auch durch die Gerichte abgewickelt wird. Wenn eine Homologation schlecht angegangen wird, kann es mitunter Jahre dauern bis der Prozess abgeschlossen ist. Es können für den Brasilianischen Ehepartner Probleme in verschiedenster Hinsicht auftreten (erneute Eheschliessung, Eintragung von Kindern, Erbe etc.).
Brasilianische Ehepartner kommen oft nach Monaten und Jahren des Wartens zu uns, um die Homologationen ausländischer Urteile abzuschließen, weil der Anwalt in Brasilien den Prozess aus Mangel an Erfahrung nicht abschliessen konnte. Dies führt zu erheblichen Mehrkosten und Verzögerungen im Prozess. Es ist schwieriger, einen schlecht gestarteten Prozess zu korrigieren, als einen Prozess von Anfang an richtig zu etablieren.
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